Erste Hilfe Schulung in Bildungs- und Betreuungs­einrichtungen

Pro Kindergruppe muss eine pädagogische Fachkraft zur Ersthelferin / zum Ersthelfer ausgebildet sein. Nach spätestens 2 Jahren sollten Ihre Ersthelferinnen und Ersthelfer ihr Wissen auffrischen und eine Fortbildung besuchen.

Egal ob erstmalige Ausbildung oder Fortbildung…

Wir vermitteln Ihnen stets die wichtigsten Erste Hilfe Grundlagen nach dem DGUV Grundsatz 304-001. Darüber hinaus gehen wir ganz besonders auf Ihre individuellen Anforderungen als Bildungs- und Betreuungseinrichtung für Kinder ein.

Für wen ist der Kurs geeignet?

Pädagogische Fachkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, Tageseltern, Lehrkräfte

Empfohlene Teilnehmerzahl

max. 20 Personen

Kursdauer

7,5 Stunden (1 Tag / 9 Unterrichtseinheiten)

Kurssprache

Deutsch und Englisch

Interessiert?

Dann kontaktieren Sie uns jetzt!

Darum sind Sie bei uns in besten Händen

Wir gehen
auf Sie ein

Weil wir das notwendige Fachwissen auch für Laien verständlich vermitteln.

Ausbilder
aus der Praxis

Zu unseren Ausbilderinnen und Ausbildern zählen u.a. Rettungs­sanitäter und -assistenten sowie Kinder­intensivpfleger.

Einfache
Organisation

Wir übernehmen die Kursorganisation sowie die Anmeldung und Abrechnung mit Ihrer BG.

Flexibler
Kursort

Unsere Kurse können bei Ihnen vor Ort, in Ihrer Nähe oder in unseren modernen Schulungsräumen in Waghäusel stattfinden.

Praxisnah. Begeisternd. Auf den Punkt.

Wir vermitteln Fachwissen
auch für Laien
leicht verständlich.

Haben Sie noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Nein. Erste Hilfe Kurse nach DGUV V1 müssen in Präsenz stattfinden. Ziel ist es, die Ersthelfer so real wie möglich auf Notfallsituationen vorzubereiten. Dies beinhaltet praktische Übungen, die online nicht durchgeführt werden können.

Ja. In unseren modernen Schulungsräumen in Waghäusel führen wir regelmäßig Erste Hilfe Kurse durch. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen hierfür ein Angebot. Sprechen Sie uns an.

Pro Kindergartengruppe muss mindestens ein Ersthelfer anwesend sein. Innerhalb der Einrichtung müssen zu jeder Zeit zwei Ersthelfer anwesend sein. Krankheitsfall und Urlaub sind zu berücksichtigen. Die Unfallkasse empfiehlt jede Betreuungskraft zur Ersthelferin/zum Ersthelfer auszubilden.

Die Inhalte unserer Schulungen passen wir immer an Ihre individuellen Anforderungen an. In Bildungs- und Betreuungseinrichtungen liegt der Schwerpunkt der Inhalte auf der Ersten Hilfe am Kind.

Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer müssen i.d.R. nach zwei Jahren an einer Fortbildung teilnehmen. Grundvoraussetzung ist hier die vorangegangene Ersthelfer Ausbildung.

In Ausnahmefällen lässt die DGUV V1 einen gewissen Handlungs­spielraum. Betriebliche Ersthelfer können weiter eingesetzt werden. Eine Fortbildung sollte allerdings zum nächst möglichen Zeitpunkt erfolgen.

In Abhängigkeit von der Zahl der Teilnehmenden ist eine Raumgröße von mind. 50 qm wünschenswert. Ebenso sollten die Voraussetzungen aus der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sein. Eine Checkliste können Sie hier einsehen: https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe

Ja. Er muss allerdings in Größe (mind. 2qm pro Teilnehmer und mind. 10qm je Ausbilder), Form, Hygiene und Ausstattung geeignet sein. Eine verfügbare Grundfläche von 20qm darf nicht unterschritten werden.

Ja, sofern der Kurs von einer ermächtigten Ausbildungsstelle der BG durchgeführt wurde und nicht länger als zwei Jahre zurück liegt.

Ja. Liegt der Kurs nicht länger als zwei Jahre zurück kann die Bescheinigung für den Erwerb des Führerscheins genutzt werden.